Die neue Bodenrichtwertrichtlinie – BRW-RL

Die Anwendung der Bodenrichtwertrichtlinie soll die Ermittlung und Darstellung der Bodenrichtwerte nach einheitlichen und marktgerechten Grundsätzen und Verfahren sicherstellen. Die Richtlinie wird vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung den Gutachterausschüssen zur Anwendung empfohlen.

Am 12. Januar 2011 wurde vom Staatssekretär des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) Rainer Bomba die neue Bodenrichtwertrichtlinie an die für die Gutachterausschüsse und die ImmoWertV zuständigen Staatssekretäre der Länder übersendet.

Mit dem Gesetz zur Reform des Erbschaftssteuer- und Bewertungsrechts sind seit dem 1. Juli 2009 Bodenrichtwerte flächendeckend zu ermitteln. Gleichzeitig ist die Regelungsbefugnis für Vorschriften über die Anwendung gleicher Grundsätze für die Ermittlung der Bodenrichtwerte auf den Bund übergegangen. Dies sei ein erster Schritt, um gleiche Rahmenbedingungen für die Ermittlung von Bodenrichtwerten in der gesamten Bundesrepublik zu schaffen, so Bomba.

Die Bodenrichtwertrichtlinie gibt Hinweise für die Ermittlung der Bodenrichtwerte nach § 10 der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV). Ihre Anwendung soll die Ermittlung und Darstellung der Bodenrichtwerte nach einheitlichen und marktgerechten Grundsätzen und Verfahren sicherstellen.

Die Richtlinie wurde von einer Arbeitsgruppe aus Vertretern des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, des Bundesministeriums der Finanzen, der für das Gutachterausschusswesen zuständigen Ministerien der Länder sowie der Bundesvereinigung der Kommunalen Spitzenverbände erarbeitet und wird den Gutachterausschüssen zur Anwendung empfohlen.

Die Richtlinie wurde am 11. Februar 2011 im Bundesanzeiger (Ausgabe 24) veröffentlicht.

Bomba bittet zur Umsetzung der Richtlinie die Länder, dafür Sorge zu tragen, dass in der Praxis möglichst keine abweichenden Vorgehensweisen geübt werden.

Er vertritt die Auffassung, dass dies den davon letztlich betroffenen Gutachterausschüssen umso leichter fallen dürfte, als nur so flächendeckend Erfahrungen gesammelt werden könnten, die in die in Folge des Inkrafttretens der neuen Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) anstehende umfassende Änderung der Wertermittlungsrichtlinien (WertR) einfließen können.

Auch zu dem letztgenannten Punkt sind die Vorbereitungen bereits auf einem guten Weg. Die oben erwähnte Arbeitsgruppe wird sich als Nächstes mit den Richtlinien zum Sachwertverfahren befassen. Bomba ist überzeugt, dass auch dieser und die folgenden Arbeitsschritte in bewährter Zusammenarbeit mit den Ländern und den anderen Beteiligten erfolgreich abgeschlossen werden können.

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