Brandenburg regelt in einer Verwaltungsvorschrift die Anwendung der Sachwertrichtlinie (SW-RL). Ab 2015 sind somit in Brandenburg die Sachwertfaktoren durch die Gutachterausschüsse zwingend nach der SW-RL zu ermitteln.
Mit der Verwaltungsvorschrift zur Ermittlung von Sachwerten und Sachwertfaktoren im Land Brandenburg (Brandenburgische Sachwertrichtlinie – RL SW-RL) vom 31. März 2014 wurde den Gutachterausschüssen in Brandenburg die Ermittlung von Sachwerten und Sachwertfaktoren nach der SW-RL verbindlich vorgegeben.
In der RL SW-BB werden die Regelungen der SW-RL konkretisiert und Hinweise für die Erfassung der Kauffälle zur Ermittlung der Sachwertfaktoren gegeben. Daneben wird für Einfamilienhäuser ein Orientierungsrahmen für die Eingruppierung in die Standardstufen vorgegeben und die Berücksichtigung von bei der Berechnung der Brutto-Grundfläche (BGF) nicht erfassten Bauteilen geregelt.
Die RL SW-BB ist am 1. April 2014 in Kraft getreten. Somit sind ab 2015 und damit für die Kaufpreise aus dem Jahr 2014 die Sachwertfaktoren durch die Gutachterausschüsse zwingend nach der SW-RL zu ermitteln. Einige Gutachterausschüsse werden jedoch bereits in den Grundstücksmarktberichten für das vergangene Jahr 2013 Sachwertfaktoren nach dem neuen Modell und damit unter Anwendung der NHK 2010 veröffentlichen.
In Zukunft haben die Gutachterausschüsse für Einfamilienhausgrundstücke die Sachwertfaktoren jährlich zu ermitteln. Für andere Gebäudearten können sie Sachwertfaktoren ermitteln.