Brandenburg regelt in einer Verwaltungsvorschrift die Anwendung der Sachwertrichtlinie (SW-RL). Ab 2015 sind somit in Brandenburg die Sachwertfaktoren durch die Gutachterausschüsse zwingend nach der SW-RL zu ermitteln.
WeiterlesenKategorie: boG
Behandlung besonderer objektspezifischer Besonderheiten im Sachwertverfahren. (Baumängel, Bauschäden, besondere Ertragsverhältnisse, wirtschaftliche Überalterung, überdurchschnittlicher Erhaltungszustand, Freilegungskosten, Bodenverunreinigungen)