Die neue Vergleichswertrichtlinie – VW-RL

Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung hat den erreichten Entwurfsstand der Vergleichswertrichtlinie einer breiten Fachöffentlichkeit zugänglich gemacht und zur Stellungnahme aufgefordert.

Mit dem In-Kraft-Treten der neuen Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) am 01.07.2010 ergibt sich das Erfordernis einer Überarbeitung der Wertermittlungsrichtlinien (WertR 2006). Dies soll schrittweise in Form von einzelnen Richtlinien erfolgen, die dann zu einem späteren Zeitpunkt wieder zu einer Richtlinie zusammengeführt werden sollen.

Nach der Sachwertrichtlinie (SW-RL), die nach Angaben des BMVBS voraussichtlich im Herbst 2012 im Bundesanzeiger veröffentlicht wird, wird nunmehr auch der derzeit erreichte Entwurfsstand der Vergleichswertrichtlinie (VW-RL) einer breiten Fachöffentlichkeit bekannt gemacht. Damit wird Ihnen die Möglichkeit von Stellungnahmen und Verbesserungsvorschlägen eröffnet.

Ihre Stellungnahmen sind dem BMVBS herzlich willkommen. Senden Sie diese bis zum 05.10.2012 unter dem Betreff: „VW-RL“ an folgende Adresse: ref-sw11@bmvbs.bund.de. Das BMVBS bittet um Verständnis dafür, dass Ihre E-Mails nicht individuell beantwortet werden können.

Bis zur Veröffentlichung der neuen Richtlinien ist die Fassung der Wertermittlungsrichtlinien aus dem Jahr 2006 noch sinngemäß anwendbar, soweit dies mit der ImmoWertV vereinbar ist.

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