Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit hat den aktuellen Entwurfsstand der Ertragswertrichtlinie (EW-RL) veröffentlicht, um einem breiten Fachpublikum die Möglichkeit der Stellungnahme zu geben.
Diesen Entwurf der Ertragswertrichtlinie finden Sie auf der Sprengnetter-Internetseite unter dem Top-Thema „Ertragswertrichtlinie“ oder direkt auf der Internetseite des BMUB.
Die Ertragswertrichtlinie soll die Ermittlung des Ertrags- bzw. Verkehrswerts von Grundstücken nach einheitlichen und marktgerechten Grundsätzen sicherstellen. Die Hinweise sollen auch für die Ableitung von Liegenschaftszinssätzen gelten.
Die Ertragswertrichtlinie soll die entsprechenden Regelungen der WertR 2006 ersetzten. Damit wird die sukzessive Ablösung der WertR durch Richtlinien zu einzelnen Teilbereichen fortgesetzt. Bislang sind die Bodenrichtwertrichtlinie, die Sachwertrichtlinie und die Vergleichswertrichtlinie veröffentlicht worden. Im letzten Schritt sollen die Einzelrichtlinien dann wieder zu einer WertR zusammengefasst werden.