Im Frühjahr 2015 soll der aktuelle Entwurf der Ertragswertrichtlinie (EW-RL) ein weiteres Mal an die Fachverbände, Institute und interessierte Einzelpersonen zur Stellungnahme versendet werden. Dies hat nun das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit auf seiner Homepage angekündigt.
Den zuletzt veröffentlichten Entwurf der Ertragswertrichtlinie vom 05.05.2014 finden Sie auf der Sprengnetter-Internetseite unter dem Top-Thema “Ertragswertrichtlinie”.
Die Ertragswertrichtlinie soll die Ermittlung des Ertrags- bzw. Verkehrswerts von Grundstücken nach einheitlichen und marktgerechten Grundsätzen sicherstellen. Die Hinweise sollen auch für die Ableitung von Liegenschaftszinssätzen gelten.
Die Ertragswertrichtlinie soll die entsprechenden Regelungen der WertR 2006 ersetzten. Damit wird die sukzessive Ablösung der WertR durch Richtlinien zu einzelnen Teilbereichen fortgesetzt. Bislang sind die Bodenrichtwertrichtlinie, die Sachwertrichtlinie und die Vergleichswertrichtlinie veröffentlicht worden. Im letzten Schritt sollen die Einzelrichtlinien dann wieder zu einer WertR zusammengefasst werden.