Die Ertragswertrichtlinie gibt Hinweise für die Ermittlung des Ertragswerts nach den §§ 17 bis 20 der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV). Ihre Anwendung soll die Ermittlung des Ertrags- bzw. Verkehrswerts von Grundstücken nach einheitlichen und marktgerechten Grundsätzen sicherstellen. Diese Hinweise gelten auch für die Ableitung der Liegenschaftszinssätze.
Die neue Richtlinie ersetzt seit der Veröffentlichung die entsprechenden Hinweise und Anlagen der Wertermittlungsrichtlinien 2006 (WertR 2006). Bis auf die in der SW-RL, der VW-RL und der EW-RL geregelten Hinweise zum Sach-, Vergleichs- und Ertragswertverfahren und zur Ermittlung des Bodenwerts sind im Übrigen bis auf Weiteres die Wertermittlungsrichtlinien 2006 noch sinngemäß anwendbar, soweit dies mit der ImmoWertV vereinbar ist.
In einem nächsten Schritt sollen die drei Einzelrichtlinien wieder in einer überarbeiteten Wertermittlungsrichtlinie zusammengeführt werden.
Die amtliche Fassung der EW-RL finden Sie unter dem untenstehenden Link: