Zur Ermittlung des Sachwerts der baulichen Anlagen soll gemäß Nr. 4.1 der Sachwertrichtlinie von den Herstellungskosten ausgegangen werden, die unter Beachtung wirtschaftlicher Gesichtspunkte für die Errichtung eines dem Wertermittlungsobjekt in vergleichbarer Weise nutzbaren Neubaus am …
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