Der neueste Entwurf der Vergleichswertrichtlinie weist in Nummer 3.1 darauf hin, dass Kaufpreise den Kaufpreissammlungen der Gutachterausschüsse für Grundstückswerte zu entnehmen sind. Das gleiche gilt für Vergleichsfaktoren. Auch diese sind gemäß Nr. 5 der Vergleichswertrichtlinie …
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