Der ermittelte kostenorientierte vorläufige Sachwert ist gemäß den Ausführungen der Sachwertrichtlinie mit dem „zutreffenden Sachwertfaktor“ an die allgemeinen Wertverhältnisse auf dem örtlichen Grundstücksmarkt anzupassen. Wann ist ein Sachwertfaktor eigentlich „zutreffend“?
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