Am Freitag, den 11. April 2014 wurde die Vergleichswertrichtlinie (VW-RL) im Bundesanzeiger veröffentlicht.
Die Vergleichswertrichtlinie gibt Hinweise für die Ermittlung des Vergleichswerts und des Bodenwerts nach den §§ 15 und 16 der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV). Ihre Anwendung soll die Ermittlung des Vergleichs- bzw. Verkehrswerts von bebauten Grundstücken bzw. des Bodenwerts bebauter und unbebauter Grundstücke nach einheitlichen und marktgerechten Grundsätzen sicherstellen. Die neue Richtlinie ersetzt ab sofort die entsprechenden Hinweise und Anlagen der Wertermittlungsrichtlinien 2006 (WertR 2006).Bis auf die in der SW-RL bzw. VW-RL geregelten Hinweise zum Sach- bzw. Vergleichswertverfahren und zur Ermittlung des Bodenwerts sind im Übrigen bis zur Veröffentlichung weiterer neuer Richtlinien die Wertermittlungsrichtlinien 2006 noch sinngemäß anwendbar, soweit dies mit der ImmoWertV vereinbar ist.
Nunmehr steht der Weg offen für die nächste Etappe. In Kürze wird das BMVI den Entwurf der Ertragswertrichtlinie (EW-RL) zur Stellungnahme versenden und hofft auch hier wieder auf zahlreiche Stellungnahmen und Formulierungsvorschläge.
Nunmehr steht der Weg offen für die nächste Etappe. In Kürze wird das BMVI den Entwurf der Ertragswertrichtlinie (EW-RL) zur Stellungnahme versenden und hofft auch hier wieder auf zahlreiche Stellungnahmen und Formulierungsvorschläge.
Die amtliche Fassungen der VW-RL finden Sie unter dem untenstehenden Link.
Darüber hinaus finden Sie untenstehend einen Link zum Arbeitskreis der Gutachterausschüsse und Oberen Gutachterausschüsse in Deutschland (AK-OGA), der zum Abschlussbericht „Ermittlung bundesweit anwendbarer Umrechnungskoeffizienten“ führt. Hier finden Sie nähere Erläuterungen zur Ermittlung der in den Anlagen 1 und 2 der VW-RL enthaltenen Umrechnungskoeffizienten.
Sehr geehrter Herr Kierig,
ich habe heute die Zeitschrift 02/2014 Immobilien …erhalten und den Aufsatz über die VW-RL vom Kollegen Kranich gelesen, bin anschließend ins Internet gegangen und habe mit dem ersten Klick das Zauberwort Sprengnetter- Immobilien gelesen und mit dem zweiten Klick die VW-RL aufgerufen und dann hatte ich sie schon in den Händen. Respekt für das Marketing.
Vielen Dank Herr Brand. Wir tun unser Bestes. 🙂
In der am 4. Juli 2014 erschienenen Ausgabe 2/2014 der Fachzeitschrift „immobilien & bewerten“ kommentiert Ralf Kranich die Abschnitte 1 bis 5 der Vergleichswertrichtlinie.
Diese Kommentierung ist Teil 1 einer Beitragsreihe, in der Ralf Kranich den Aufbau, den Inhalt und die Bedeutung der VW-RL für die Wertermittlungpraxis insgesamt analysiert.